Häufig gestellte Fragen

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1

Wer trägt die Kosten der Frühförderung und müssen wir als Eltern etwas bezahlen?

 

In der Regel trägt die Kosten der Frühförderung der Bezirk Schwaben und Ihre Krankenkasse. Es gibt keinerlei Zuzahlung, die Sie selbst leisten müssen – die Frühförderung ist für Ihre Familie kostenfrei.



2

Brauche ich eine Überweisung von unserem Kinderarzt für das Erstgespräch? 

 

Nein. Sie können sich im Spatzennest ohne Überweisung vorstellen. Ihr Kinderarzt wird jedoch am Prozess beteiligt sein, wenn wir gemeinsam zu dem Entschluss kommen, dass Frühfördermaßnahmen sinnvoll sind. Gerne können Sie Ihren Kinderarzt vor dem Erstgespräch informieren, dass und aus welchem Grund Sie planen, sich bei uns vorzustellen.



3

Darf ich unverbindlich in der Frühförderstelle anrufen, ohne gleich einen Termin zu vereinbaren? 

 

Ja, sehr gerne! Rufen Sie uns bei Fragen an, wir nehmen uns Zeit für Sie und versuchen Ihr Anliegen zu klären.



4

Kann mein Kind trotz der Frühfördermaßnahmen eine normale Regelschule besuchen? 

 

Die Durchführung von Frühfördermaßnahmen legt Ihr Kind nicht auf eine bestimmte Schulform fest. Ebenso wenig wird die Zeit der Frühförderung „vermerkt“ oder die Information über die Therapien mit Außenstehenden geteilt (Datenschutz).



5

An welche Altersgruppe richtet sich die Frühförderung? 

 

Wir behandeln Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt. Die meisten „Spatzenkinder“ sind zwischen zwei und sechs Jahren alt und besuchen den Kindergarten oder die Krippe.



6

Wie lange sind die Wartezeiten? 

 

Einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch (wir sagen auch: Offenes Beratungsangebot) erhalten Sie aktuell innerhalb von zwei Wochen.



7

Kann die Frühförderung gegen den Willen eines Erziehungsberechtigten stattfinden? 

 

Zur Beantragung der Frühförderung ist das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen notwendig.



8

Wo findet die Frühförderung statt? 

 

Wir können die Frühförderung im Kindergarten (oder in der Krippe), bei Ihnen zuhause oder auch in unseren Praxisräumen in Burlafingen durchführen. Häufig gibt es gute Gründe für ein Behandlungssetting, zum Beispiel können im Kindergarten auch die anderen Kinder mit einbezogen werden. Ein Vorteil der Behandlung in der Praxis wäre hingegen die reizärmere, ruhige Umgebung. Aktuell findet ein Großteil unserer Behandlungen mobil statt, d.h. in der Regel im Kindergarten.



9

Findet die Behandlung auch in den Schulferien statt? 

 

Ja – wir machen uns nicht von den Schulferien abhängig. Sollte der Kindergarten in dieser Zeit geschlossen sein, können wir Ihnen Ausweichtermine in unserer Praxis in Burlafingen oder bei Ihnen zuhause anbieten.



10

Kann mein Kind mit einem Rezept für Logopädie oder Ergotherapie in der Frühförderung behandelt werden? 

 

Nein. Bei der Frühförderung handelt es sich um eine Komplexleistung. Dies bedeutet, dass neben einem Förderbedarf in der Logopädie und/oder Ergotherapie und/oder Physiotherapie (medizinische Therapien) auch ein Bedarf im Bereich Heilpädagogik/Psychologie bestehen muss, um die Beantragung zu rechtfertigen. Ist dies nicht der Fall, kann der Kinderarzt für Ihr Kind Rezepte (Heilmittelverordnung) über z.B. nur Ergotherapie ausstellen. Diese Rezepte können Sie bei uns nicht einlösen, sondern stellen sich z.B. in einer Praxis für Ergotherapie (bzw. Logopädie oder Physiotherapie) vor.



11

Können wir bei Ihnen Frühförderung bekommen, auch wenn wir nicht in Bayern wohnen? 

 

Nein. Ein Wohnsitz in Bayern ist die Voraussetzung dafür, dass Sie sich in unserer Frühförderstelle vorstellen können. Sie können dennoch in einem kurzen Telefonat Anlaufstellen in Ihrer näheren Umgebung erfragen.



12

Bekommt unser Kind bei vorliegendem Frühförderbedarf automatisch einen I-Status und was ist das?

 

Ein I-Status (integrativer Kindergartenplatz) kann unabhängig von der Frühförderung beantragt werden und wird Ihnen meist vom Kindergarten Nahe gelegt. In der Regel bedeutet der I-Status, dass das betreffende Kind mehrere Plätze in der Einrichtung „belegt“, was sich positiv auf die Betreuungssituation aller Kinder in der betreffenden Gruppe auswirkt (besserer Personalschlüssel und kleinere Gruppe). Zudem erfolgen Angebote zur besseren Integration des I-Kindes in die Gruppe und Hilfen zur Teilhabe am Kindergartenalltag. Sehr häufig erhalten I-Kinder auch Frühfördermaßnahmen, um im Einzel- oder Kleingruppensetting ihr Stärken weiter auszubauen und Defizite zu vermindern. Umgekehrt gilt dieser Zusammenhang nicht: Kinder mit Frühförderbedarf benötigen und erhalten nicht zwingend den I-Status.



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